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Single mit Kind Reisen |
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Zuschussmöglichkeiten |
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| In einigen Bundesländern gibt es für die Singlereisen mit Kind Zuschussmöglichkeiten für den Urlaub. Gelder und Zuschüsse
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Landesförderung Familienerholung in Bayern
Der Freistaat Bayern stellt für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende Zuschüsse für den Urlaub bereit. Die Voraussetzungen und die Ansprechpartner zum Beantragen der Fördergelder finden sie hier.
Allgemeine Voraussetzungen
Gefördert werden nur gemeinsame Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten oder vergleichbaren Einrichtungen. Berücksichtigungsfähig sind nur gemeinsame Erholungsaufenthalte von Eltern, Elternteilen, Pflegeeltern und allein erziehenden Müttern und Vätern mit einem oder mehreren Kindern, für das/die Kindergeld bezogen wird. In begründeten Ausnahmefällen sind gemeinsame Erholungsaufenthalte von Großeltern mit einem oder mehreren Enkelkindern berücksichtigungsfähig. Voraussetzung ist, dass die Familien ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Gefördert werden nur Aufenthalte in Bayern oder in vom Freistaat Bayern geförderten Einrichtungen, während der Schulferienzeit auch im übrigen Bundesgebiet. Grundsätzliche Fördervoraussetzung ist die nachgewiesene Teilnahme an einem Angebot der Eltern- und Familienbildung während des Erholungsaufenthaltes. Gefördert wird jährlich ein Erhlungsaufenthalt. Einkommensgrenzen
Das regelmäßige jährliche Nettoeinkommen (Summe der positiven Einkünfte abzüglich 27 % bzw. 22 % für Steuer und Sozialabgaben bei versicherungsfreien oder nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegenden Arbeitnehmern) zuzüglich etwaiger Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Bundeselterngeld - Nicht: Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bundeserziehungsgeld und Bayerisches Landeserziehungsgeld) muss unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegen:
- allein erziehende Eltern 15.600 € - beide Eltern 17.400 € - je weiteres Kind 4.800 € Auf Antrag wird das Einkommen neu ermittelt, wenn das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der sechs vor der Antragstellung liegenden Kalendermonate um mindestens 20 v.H. geringer ist, als das erzielte druchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des vorvergangenen Jahres. Geförderte Urlaubsdauer
Mindestens sechsTage, höchstens 14 Tage; An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.
Zuschussleistungen
Die Zuwendung beträgt je Verpflegungstag: - für jedes berücksichtigungsfähige Kind und jeden berücksichtigungsfähigen erwachsenen Teilnehmer 13 € - für jedes berücksichtungsfähige Kind, das nicht nur vorübergehend körperlich, geistig, seelisch behindert ist 17 € Zuständige Stellen und Antragsverfahren
Anträge sind vor Antritt der Erholungsmaßnahme zu richten an: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Winzererstraße 9, 80797 München Tel.: 089/12 61-2313 (Mo-Do 8.00 bis 12.00 Uhr) bettina.eickhoff@zbfs.bayern.de Fragen zu Urlaubsangeboten und -zielen beantworten:
Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V., Fachgebiet Vorsorge/Rehabilitation, Auf dem Kreuz 41, 86152 Augsburg, Tel: (08 21) 31 56-303, Fax: (08 21) 31 56-288, kur@caritas-augsburg.de
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e.V., Referat Kur und Erholung, Residenzplatz 14, 85072 Eichstätt, Tel: (0 84 21) 50 - 962, Fax: (0 84 21) 50 - 909, hartwig.dirr@caritas-eichstaett.de
Amt für Gemeindedienst in der Evang.-Luth. Kirche Bayern, Familienerholung, Sperberstraße 70, 90461 Nürnberg, Tel: (09 11) 43 16-191, Fax: (09 11) 43 16-103, familienerholung@afg-elkb.de
Diakonisches Werk der Evang.-Luth. Kirche Bayern, Pirckheimerstraße 6, 90408 Nürnberg, Tel: (09 11) 93 54-436 und –437, Fax: (09 11) 93 54-471, hirche.wolf@diakonie-bayern.de
Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V., Von-der-Tann-Straße 7, 93047 Regensburg, Tel: (09 41) 50 21-126, Fax: (09 41) 50 21-125, R.Bach@Caritas-Regensburg.de
Diözese Passau Familienwerk, Domplatz 6, 94032 Passau, Tel: (08 51) 39 33 39; Fax : (08 51) 39 35 35, referat.ehe-familie@bistumpassau.de
Familienbund der Katholiken, Diözese Würzburg, Kürschnerhof 2, 97070 Würzburg, Tel: (09 31) 38 66 52 21, Fax: (09 31) 38 66 52 29, fdk@bistum-wuerzburg.de
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt unverzüglich nach Vorlage einer Bestätigung der Familienferienstätte bzw. des Trägers über den Aufenthalt und die Teilnahme an einem Angebot der Eltern- und Familienbildung beim ZBFS. Die Auszahlung erfolgt durch das ZBFS unmittelbar an die Familien.
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Singles mit Kind |
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Kontaktanzeigen von Singles mit Kind finden sie hier
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Singlereisen mit Kind |
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