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Urlaubsreisen für Alleinerziehende im Sommer 2010
Wir bieten im Sommer 2010 viele Urlaubsreisen für Alleinerziehende.
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Kritiken zu unseren Reisen aus der Presse, z. B.. die FAZ:


Zuschussmöglichkeiten
In einigen Bundesländern gibt es für die Singlereisen mit Kind Zuschussmöglichkeiten für den Urlaub. Gelder und Zuschüsse

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Landesförderung Familienerholung im Saarland

Das Bundesland Saarland stellt für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende Zuschüsse für den Urlaub bereit. Die Voraussetzungen und die Ansprechpartner zum Beantragen der Fördergelder finden sie hier.

Allgemeine Voraussetzungen

Gemeinsame Erholung für ständig im Saarland wohnende Familien mit mind. 3 und allein Erziehende mit mind. 2 Kindern unter 18 Jahren. Familien und allein Erziehende bereits ab 1 Kind, sofern ihnen ein um mind. 60 v.H. behindertes Familienmitglied angehört. Kinder werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres dann mit einbezogen, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder wenn sie arbeitslos sind. Keine Altersbegrenzung für behinderte Kinder. Ferien müssen in Deutschland oder dem angrenzenden Ausland einschließlich spanisches Festland und Südtirol in einer familienfreundlichen Ferienstätte (auch Hotels, Pensionen, FeWo usw.) durchgeführt werden. Förderung alle 2 Jahre möglich.

Einkommensgrenzen

Monatl. Nettoeinkommen (Brutto ./. gesetzliche Abzüge) aller Familienmitglieder (bei Kindern, die nicht mehr gefördert werden können, jedoch noch bei den Eltern wohnen, wird nur der den Eltern für Kost und Logie überlassene Lohnanteil berücksichtigt; als Haushaltsangehörige zählen diese Kinder nicht) darf zusammen folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen:
- für die Eltern 950 Euro
- für den alleinst. Elternteil 650 Euro
- für jedes Kind 300 Euro
Kindergeld, Bundeserziehungsgeld und Pflegegeld aus der sozialen Pflegeversicherung zählen nicht als Einkommen.

Geförderte Urlaubsdauer

Mindestens 12 Tage, höchstens 21 Tage, An- und Abreise je 1 Tag.

Zuschussleistungen

Pro Tag
- für jeden Elternteil 7 Euro
- für das 1. und 2. Kind je 7 Euro
- für das 3. Kind 8 Euro
- ab dem 4. Kind 9 Euro
für behinderte Familienmitglieder zusätzlich täglich zwischen 3 Euro und 12 Euro (Höchstbetrag dieser zusätzlichen Förderung: 300 Euro).

Zuständige Stellen und Antragsverfahren

Die Anträge werden bei den hierfür anerkannten Trägern (Verbänden) gestellt. Dies sind: Arbeiterwohlfahrt, alle Caritasverbände, Diakonisches Werk, DPWV, DRK, Verband allein Erziehender Mütter und Väter, Familienferienwerk der Diözese Speyer, Feriendienst des Bistums Trier.
Die Anträge werden bei diesen Verbänden möglichst bis 8 Wochen vor Maßnahmebeginn gestellt, müssen aber auf jeden Fall vor Beginn der Ferienmaßnahme von dort dem
Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales,
Franz-Josef-Röder-Str. 23, 66119 Saarbrücken,
zur Entscheidung vorgelegt werden. Weitere Auskünfte erteilen alle o.g. Verbände sowie das Ministerium (Tel.: 06 81/5 01-00, Durchwahl: 5 01-3108).
 


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