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Übersicht |
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Single mit Kind Reisen |
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Zuschussmöglichkeiten |
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| In einigen Bundesländern gibt es für die Singlereisen mit Kind Zuschussmöglichkeiten für den Urlaub. Gelder und Zuschüsse
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Service |
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Kontakt |
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Landesförderung Familienerholung im Saarland
Das Bundesland Saarland stellt für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende Zuschüsse für den Urlaub bereit. Die Voraussetzungen und die Ansprechpartner zum Beantragen der Fördergelder finden sie hier.
Allgemeine Voraussetzungen
Gemeinsame Erholung für ständig im Saarland wohnende Familien mit mind.
3 und allein Erziehende mit mind. 2 Kindern unter 18 Jahren. Familien
und allein Erziehende bereits ab 1 Kind, sofern ihnen ein um mind. 60
v.H. behindertes Familienmitglied angehört. Kinder werden bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres dann mit einbezogen, wenn sie sich in
einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder wenn sie arbeitslos
sind. Keine Altersbegrenzung für behinderte Kinder. Ferien müssen in
Deutschland oder dem angrenzenden Ausland einschließlich spanisches
Festland und Südtirol in einer familienfreundlichen Ferienstätte (auch
Hotels, Pensionen, FeWo usw.) durchgeführt werden. Förderung alle 2
Jahre möglich. Einkommensgrenzen Monatl.
Nettoeinkommen (Brutto ./. gesetzliche Abzüge) aller Familienmitglieder
(bei Kindern, die nicht mehr gefördert werden können, jedoch noch bei
den Eltern wohnen, wird nur der den Eltern für Kost und Logie
überlassene Lohnanteil berücksichtigt; als Haushaltsangehörige zählen
diese Kinder nicht) darf zusammen folgende Einkommensgrenzen nicht
übersteigen: - für die Eltern 950 Euro - für den alleinst. Elternteil 650 Euro - für jedes Kind 300 Euro Kindergeld, Bundeserziehungsgeld und Pflegegeld aus der sozialen Pflegeversicherung zählen nicht als Einkommen. Geförderte Urlaubsdauer Mindestens 12 Tage, höchstens 21 Tage, An- und Abreise je 1 Tag. Zuschussleistungen Pro Tag - für jeden Elternteil 7 Euro - für das 1. und 2. Kind je 7 Euro - für das 3. Kind 8 Euro - ab dem 4. Kind 9 Euro
für behinderte Familienmitglieder zusätzlich täglich zwischen 3 Euro
und 12 Euro (Höchstbetrag dieser zusätzlichen Förderung: 300 Euro). Zuständige Stellen und Antragsverfahren
Die Anträge werden bei den hierfür anerkannten Trägern (Verbänden)
gestellt. Dies sind: Arbeiterwohlfahrt, alle Caritasverbände,
Diakonisches Werk, DPWV, DRK, Verband allein Erziehender Mütter und
Väter, Familienferienwerk der Diözese Speyer, Feriendienst des Bistums
Trier. Die Anträge werden bei diesen Verbänden möglichst bis 8
Wochen vor Maßnahmebeginn gestellt, müssen aber auf jeden Fall vor
Beginn der Ferienmaßnahme von dort dem Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales, Franz-Josef-Röder-Str. 23, 66119 Saarbrücken,
zur Entscheidung vorgelegt werden. Weitere Auskünfte erteilen alle o.g.
Verbände sowie das Ministerium (Tel.: 06 81/5 01-00, Durchwahl: 5
01-3108).
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Singles mit Kind |
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Kontaktanzeigen von Singles mit Kind finden sie hier
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Singlereisen mit Kind |
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Partnerprogramm |
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| Wir bieten ein Partnerprogramm für unsere Singlereisen. Bei Interesse schreiben Sie uns bitte über das Kontaktformular
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