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Single mit Kind Reisen |
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Zuschussmöglichkeiten |
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| In einigen Bundesländern gibt es für die Singlereisen mit Kind Zuschussmöglichkeiten für den Urlaub. Gelder und Zuschüsse
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Service |
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Kontakt |
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Landesförderung Familienerholung in Sachsen-Anhalt
Das Bundesland Sachsen-Anhalt stellt für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende Zuschüsse für den Urlaub bereit. Die Voraussetzungen und die Ansprechpartner zum Beantragen der Fördergelder finden sie hier.
Allgemeine Voraussetzungen
Gefördert werden Familien mit mind. einem Kind, allein Erziehende sowie
Mütter und Väter, die getrennt leben und die gemeinsame Sorge erklärt
haben. Die Eltern müssen ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
Das Land Sachsen-Anhalt fördert den Familienurlaub vornehmlich unter
der Voraussetzung, dass die Familienerholung in Sachsen-Anhalt und
gekoppelt mit Angeboten der Familienbildung stattfindet. Während der
Sommerferien können aufgrund fehlender Kapazitäten in Sachsen-Anhalt
auf Familienferienstätten eines gemeinnützigen Trägers in Deutschland
genutzt werden. Auflistungen der Einrichtungen für Sachsen-Anhalt und
Deutschland liegen in den antragsbearbeitenden Stellen aus. Ein
Nachweis über den gemeinsam verbrachten Urlaub ist zu erbringen. Eine
Förderung ist alle zwei Jahre möglich. Familien mit behinderten
Angehörigen können jährlich eine Förderung erhalten. Einkommensgrenzen
Grundlage für die Bezuschussung ist das bereinigte
Familien-Nettoeinkommen der letzten 3 Monate vor Antragstellung, das
bei Familien derzeit den 1, 3-fachen Regelsatz und bei allein
Erziehenden derzeit den 1,5-fachen Regelsatz der Sozialhilfe nicht
überschreiten darf. Kindergeld, Erziehungsgeld und
BAföG-Darlehensanteile werden nicht als Einkommen angerechnet. Geförderte Urlaubsdauer Mindestens 5 Tage, höchstens 14 Tage im Zeitraum vom 01.02. bis 31.10. des lfd. Jahres. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Zuschussleistungen
Jedes teilnehmende Familienmitglied erhält pro Tag 8 Euro sowie max. 6
Euro für Angebote der Familienbildung im Rahmen der Familienerholung in
Sachsen-Anhalt. Bei Familienerholung in gemeinnützigen
Familienerholungsstätten außerhalb von Sachsen-Anhalt werden pro
Familienmitglied 4 Euro pro Tag gezahlt. Zuständige Stellen und Antragsverfahren
Anträge können beim jeweiligen Jugendamt des Landkreises oder der
kreisfreien Stadt am Wohnsitz der Familie gestellt werden. Die Anträge
sind spätestens 4 Wochen vor Urlaubsantritt zu stellen. Auskünfte erteilen neben den Jugendämtern das Landesverwaltungsamt - Landesjugendamt -, Neustädter Passage 15, 06122 Halle, Tel: (03 45) 69 12-0
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