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Urlaubsreisen für Alleinerziehende im Sommer 2010
Wir bieten im Sommer 2010 viele Urlaubsreisen für Alleinerziehende.
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Zuschussmöglichkeiten
In einigen Bundesländern gibt es für die Singlereisen mit Kind Zuschussmöglichkeiten für den Urlaub. Gelder und Zuschüsse

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Landesförderung Familienerholung in Schleswig-Holstein

Das Bundesland Schleswig-Holstein stellt für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende Zuschüsse für den Urlaub bereit. Die Voraussetzungen und die Ansprechpartner zum Beantragen der Fördergelder finden sie hier.

Allgemeine Voraussetzungen

Gefördert werden
Familien mit Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein, die
·    Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, III, oder XII bzw.
·    Wohngeld oder
·    Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, sowie
·    Alleinerziehende,
·    Eltern mit mindestens zwei Kindern / Jugendlichen,
·    kinderreiche Familien,
·    Familien mit schwer behinderten Kindern / Jugendlichen oder Erwachsenen,
sofern die regelmäßigen Nettoeinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigen.  Die Einkommensgrenze wird auf 140 % der in Schleswig-Holstein geltenden Sozialhilferegelsätze festgesetzt.

Gefördert werden Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie
·    in Familienferienstätten, die von gemeinnützigen Trägern betrieben werden,
·    auf einem bewirtschafteten, familiengerechten Bauernhof,
·    in Jugendherbergen des Jugendherbergswerks - LV Nordmark,
·    in Jugendbildungs- und Jugendfreizeitstätten gemeinnütziger Träger.
Die Ferien- und Freizeitmaßnahmen sollen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden und nur in begründeten Fällen ist der Aufenthalt bei anderen geeigneten Anbietern, insbesondere bei solchen, die besonders behinderten-, kinder- oder familienfreundliche Angebote vorhalten, möglich.
 

Geförderte Urlaubsdauer
Die individuellen Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie sollen mindestens zehn Tage, höchstens 21 Tage dauern.
 

Zuschussleistungen
Individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie werden pro Tag und teilnehmendem Familienmitglied gefördert. Der Tagessatz kann unterschiedlich hoch sein und hängt von der Anzahl der Anträge ab, da in jedem Jahr nur ein bestimmtes Kontingent an Mitteln zur Verfügung steht. Bitte erfragen Sie Höhe des Zuschusses bei der zuständigen Kreisverwaltung. Bezuschusst werden die nachweisbaren und angemessenen Ausgaben für die Übernachtungen und ggf. für die Mahlzeiten, wenn sie von der Ferienstätte bereitet werden. Sollten die Ausgaben für die Unterkunft geringer sein als der errechnete Zuschuss, wird nur ein Zuschuss bis zur Höhe der tatsächlichen Ausgaben gewährt.

Weitere wichtige Bestimmungen
·    Der Zuschuss wird nach Beendigung der Ferienmaßnahme direkt an die Ferieneinrichtung gezahlt.
·    Ihre Eigenbeteiligung zahlen Sie direkt an die Ferieneinrichtung.
·    Der Zuschuss verringert sich entsprechend, wenn  Familienmitglieder nicht oder nur eine kürzere Zeit an der Ferienmaßnahme teilnehmen.
·    Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Ihnen und der Ferienstätte und wird durch die Zahlung des Zuschusses an die Ferienstätte nicht beeinflusst. Gegebenenfalls anfallende Ausfall- oder Stornogebühren sind von Ihnen selbst zu tragen. Es wird daher der Abschluss einer Reiserücktritts-/ Reiseabbruchversicherung empfohlen.
·    Aufenthalte, die keine zuwendungsfähigen Ausgaben verursachen, (z.B. Besuch bei Verwandten) werden nicht gefördert.

Zuständige Stellen und Antragsverfahren
Anträge können Sie bei der zuständigen Kreisverwaltung stellen. Sie können Ihren Antrag auch über die  freien Wohlfahrtsverbände stellen, die Sie dabei gerne beraten und unterstützen.
Die Anträge müssen vor Beginn der Ferienmaßnahme gestellt werden.
Nach Auswahl und Reservierung einer Ferienstätte ist die dem Antrag beigefügte Bestätigung von der
Ferienstätte zu unterzeichnen.
Der Antrag ist zusammen mit  der Bestätigung der Ferienstätte und den entsprechenden Einkommens
nachweisen bei der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen.

Anschriften der Verbände:
Deutscher Familienverband Landesverband
Schleswig-Holstein e.V.,
Herzogin-Augusta-Straße 31, 25813 Husum,
Tel: (0 48 41) 12 51

Caritasverband für Schleswig-Holstein e.V.,
Muhliusstr. 67, 24103 Kiel,
Tel: (04 31) 59 02 30

Diakonisches Werk Schleswig-Holstein, Landesverband der Inneren Mission e.V.,
Kanalufer 48, 24768 Rendsburg,
Tel: (0 43 31) 5 93-243
 

DRK Landesverband Schleswig-Holstein e.V.,
Klaus-Groth-Platz 1, 24105 Kiel,
Tel: (04 31) 5 70 71 25

Die Arbeiterwohlfahrt - Landesverband Schleswig-Holstein,
Feldstraße 5, 24105 Kiel,
Tel: (04 31) 5 1140
 


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